AGB

All­ge­meine Geschäftsbedingungen

§1 All­ge­mei­nes, Gel­tungs­be­reich

  1. Die vor­lie­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Geschäfts­be­zie­hun­gen mit mei­nen Kunden.
  2. Diese AGB gel­ten aus­schließ­lich. Abwei­chun­gen wer­den nur dann und inso­weit Ver­trags­be­stand­teil, als ich ihrer Gel­tung aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt habe. Die­ses Zustim­mungs­er­for­der­nis gilt in jedem Fall.

§2 Ange­bote

Meine Ange­bote sind frei­blei­bend und unver­bind­lich.

§3 Ter­min­ver­gabe, Behand­lun­gen

  1. Behan­delt wer­den auf eige­nen Wunsch und nach ter­min­li­cher Ver­ein­ba­rung alle geschäfts­fä­hi­gen Per­so­nen ab 18 Jah­ren. Bei Per­so­nen unter 18 Jah­ren ist eine Zustim­mung des gesetz­li­chen Ver­tre­ters erfor­der­lich.
  2. Wünscht der Kunde einen beson­de­ren Behand­lungs­ter­min, werde ich ver­su­chen, die­sem Wunsch nach­zu­kom­men. Auf Grund der Viel­zahl von Ter­min­wün­schen ist dies jedoch nicht immer durch­führ­bar.
  3. Ver­ein­barte Ter­mine sind ver­bind­lich und wahr­zu­neh­men.
  4. Die Behand­lungs­zeit beinhal­tet nicht die Zeit zum Aus- und Anzie­hen.
  5. Ich gebe Behand­lungs­emp­feh­lun­gen, die Ent­schei­dung über die Art der Behand­lung trifft der Kunde.
  6. Kann aus für mich nicht zu ver­tre­ten­den Grün­den oder höhe­rer Gewalt ein Ter­min von mir nicht ein­ge­hal­ten wer­den, wird der Kunde umge­hend in Kennt­nis gesetzt, sofern die hin­ter­leg­ten Adress- und Kon­takt­da­ten eine zeit­nahe Kon­takt­auf­nahme ermög­li­chen. Ich bin in die­sem Fall berech­tigt, den Ter­min kurz­fris­tig zu ver­schie­ben oder vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten.

§4 Ter­min­ver­zug durch den Kun­den

  1. Erscheint der Kunde nicht zum ver­ein­bar­ten Behand­lungs­ter­min und sagt die­sen Ter­min auch nicht min­des­tens 24 Stun­den vor­her per­sön­lich oder tele­fo­nisch ab, bin ich berech­tigt, dem Kun­den den nicht recht­zei­tig abge­sag­ten Ter­min in Rech­nung zu stel­len. Ein Anspruch auf Ersatz­leis­tung sei­tens des Kun­den besteht nicht.
  2. Bei ver­spä­te­tem Ein­tref­fen gilt der ursprüng­lich ver­ein­barte Behand­lungs­ter­min. Die ver­säumte Zeit kann nur dann nach­ge­holt wer­den, wenn dies den wei­te­ren Orga­ni­sa­ti­ons­ver­lauf nicht beein­träch­tigt. Ist die Ver­spä­tung des Kun­den in dem Maße, dass die gebuch­ten Anwen­dun­gen nicht mehr durch­führ­bar sind, ohne den wei­te­ren Ablauf des Zeit­plans zu stö­ren und/oder ent­stün­den bei vol­ler Inan­spruch­nahme für nach­fol­gende Kun­den War­te­zei­ten, so behalte ich mir vor, den Ter­min ent­spre­chend zu ver­kür­zen, damit nach­fol­gende Kun­den zur volls­ten Zufrie­den­heit behan­delt und bedient wer­den kön­nen. Anspruch auf die volle Behand­lungs­zeit besteht in die­sem Fall nicht. Es wird jedoch die volle Behand­lungs­zeit berech­net.

§5 Preise und Zah­lungs­be­din­gun­gen

  1. Es gel­ten meine jeweils zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses aktu­el­len Preise.
  2. Bei Ein­zel­be­hand­lun­gen sind die ver­ein­bar­ten Preise mit Been­di­gung der Behand­lung fäl­lig.
  3. Bei Abon­ne­ments ist die Zah­lung vor der ers­ten Behand­lung fäl­lig.
  4. Die Zah­lun­gen haben in bar oder per Über­wei­sung zu erfol­gen.

§6 Gut­scheine

Eine Aus­zah­lung von Gut­schei­nen ist nicht mög­lich.

§7 Rück­zah­lungs­mo­da­li­tä­ten

  1. Maja Heine ist berech­tigt vom Behand­lungs­ver­trag auch vor voll­stän­di­ger Erfül­lung zurück­tre­ten, wenn es um Behand­lun­gen gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen geht, die Maja Heine auf­grund ihrer Aus­bil­dung, eines bestehen­den gesund­heit­li­chen Risi­kos oder aus gesetz­li­chen oder hygie­ni­schen Grün­den nicht behan­deln kann, will oder darf.
  2. Sowohl der Kunde als auch Maja Heine sind berech­tigt, vom Behand­lungs­ver­trag auch vor voll­stän­di­ger Erfül­lung zurück­zu­tre­ten, wenn das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen Kun­den und mir so gestört ist, dass eine Fort­set­zung der Behand­lung unzu­mut­bar wäre. In die­sem Fall bleibt der Hono­rar­an­spruch von Maja Heine ledig­lich für die bis zum Rück­tritts­zeit­punkt ent­stan­de­nen Leis­tun­gen bestehen.
  3. Bei bereits bezahl­ten Abon­ne­ments besteht kein Anspruch auf Rück­erstat­tung oder Tei­l­erstat­tung des gezahl­ten Betrages.
  4. Abon­ne­ments kön­nen nur bei schwe­rer Krank­heit mit ärzt­li­chem Attest oder bei einem Umzug ab einem Radius von min­des­tens 100 km wie­der antei­lig (für noch nicht erfolgte Leis­tun­gen) aus­ge­zahlt wer­den. Die Zah­lun­gen haben in bar zu erfol­gen oder kön­nen über­wie­sen wer­den.

§8 Gewähr­leis­tung

1. Inner­halb der Behand­lung wer­den den Bedürf­nis­sen der Kun­den ent­spre­chend Pro­dukte und Behand­lungs­ar­ten ein­ge­setzt. Eine Garan­tie bezüg­lich Ver­träg­lich­keit und Erfolg kann jedoch nicht gege­ben wer­den. Dies trifft ins­be­son­dere dann zu, wenn Kun­den Fra­gen im Vor­ge­spräch nicht aus­rei­chend oder nicht wahr­heits­ge­mäß beant­wor­ten.

§9 Haf­tung

  1. Maja Heine haf­tet in Fäl­len des Vor­sat­zes nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Alle Bera­tun­gen und Behand­lun­gen ver­ein­bart der Kunde aus eige­ner Moti­va­tion und auf eige­nes Risiko.
  2. Maja Heine schließt jede Haf­tung für den Ver­lust von Wert­ge­gen­stän­den aus.

§10 Erfül­lungs­ort Rechts­wahl Gerichts­stand

  1. Soweit sich aus dem Ver­trag nichts ande­res ergibt, ist Erfüllungs- und Zah­lungs­ort mein Geschäfts­sitz.
  2. Für die­sen Ver­trag gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.
  3. Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand ist das für mei­nen Geschäfts­sitz zustän­dige Gericht.

§11 Schluss­be­stim­mung

  1. Dem Kun­den ste­hen Aufrechnungs- oder Zurück­be­hal­tungs­rechte nur inso­weit zu, als sein Anspruch rechts­kräf­tig fest­ge­stellt oder unbe­strit­ten ist.
  2. Der Kunde ist nicht berech­tigt, seine Ansprü­che aus dem Ver­trag abzu­tre­ten.
  3. Sollte eine oder meh­rere der vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen ungül­tig sein, so soll die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von nicht berührt wer­den. Dies gilt auch, wenn inner­halb einer Rege­lung ein Teil unwirk­sam, ein ande­rer Teil aber wirk­sam ist. Die jeweils unwirk­same Bestim­mung soll von den Par­teien durch eine Rege­lung ersetzt wer­den, die den wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen der Ver­trags­par­teien am nächs­ten kommt und die den übri­gen ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen nicht zuwi­der­läuft.